Kartenzahlung in der Gastronomie – Was wirklich gilt

Immer wieder entsteht der Eindruck, Gastronomiebetriebe in Deutschland seien verpflichtet, EC- oder Kartenzahlung anzubieten. Tatsächlich gibt es derzeit jedoch keine allgemeine gesetzliche Pflicht, bargeldlose Zahlungsmethoden wie EC-, Girocard-, Debit- oder Kreditkartenzahlung bereitzustellen.

Was bedeutet das für Gastronomiebetriebe?

Als Unternehmer entscheiden Sie grundsätzlich selbst, welche Zahlungsmethoden Sie akzeptieren möchten. Sie können:

  • ausschließlich Barzahlung anbieten,
  • Bar- und Kartenzahlung kombinieren,
  • oder zusätzlich digitale Zahlungsmethoden wie Apple Pay oder Google Pay ermöglichen.

Wichtig ist lediglich, dass Gäste vor Vertragsabschluss klar erkennbar informiert werden, welche Zahlungsarten akzeptiert werden. Dies sollte transparent erfolgen, zum Beispiel:

  • am Eingang,
  • in der Speisekarte,
  • auf der Website,
  • oder direkt an der Kasse.

Warum entsteht oft der Eindruck einer Kartenpflicht?

Die Bundesregierung und verschiedene Wirtschaftsverbände fördern seit Jahren die Digitalisierung des Zahlungsverkehrs. Besonders seit der Pandemie wird bargeldloses Bezahlen vielerorts empfohlen oder erwartet. Diese politische oder gesellschaftliche Entwicklung bedeutet jedoch keine gesetzliche Verpflichtung für Gastronomiebetriebe.

Gibt es Ausnahmen?

In bestimmten Einzelfällen können besondere Vorgaben gelten, etwa:

  • durch vertragliche Verpflichtungen innerhalb von Franchise- oder Lieferplattform-Systemen,
  • bei Veranstaltungen mit speziellen organisatorischen Vorgaben,
  • oder durch interne Regelungen einzelner Unternehmen.

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Annahme von Kartenzahlung in Restaurants, Cafés oder Bars besteht aktuell jedoch nicht.

Empfehlung für die Praxis

Auch ohne gesetzliche Verpflichtung kann das Angebot von Kartenzahlung wirtschaftliche Vorteile bieten, etwa:

  • höhere Kundenzufriedenheit,
  • schnellere Zahlungsabwicklung,
  • geringerer Bargeldbestand,
  • und vereinfachte Buchhaltung.

Die Entscheidung bleibt jedoch unternehmerisch und sollte individuell zum eigenen Konzept und zur Zielgruppe passen.

Schauen Sie sich auch folgende Erläuterungen an: https://www.facebook.com/reel/2139249963586055

Termine

2026, Juni/Juli

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Auszug aus unseren Akteuren und Fürsprechern:

Thomas Knott (Autohaus Knott), Matthias Schulze (Autohaus Schulze), Olaf Schöpe (Präsident DEHOGA Brandenburg), Dirk Meier (Spreewaldresort), Katja Schlodder (Schlodder Gastronomie GbR), André Malarczuk (dprint), Martin Adamscheck (hampelkotzur), Leif Scharroba (hyperworx), Anett Bölke (Plan B-CB), Kai Bönke (HolzPool Lausitz), Klaus-Dieter Stellmacher, Ralf Schnapke (Diamant GmbH), André Schreck (Code 911), Denise Höhne Koch (Physiotherapie), Jens Rienow (H&R Werbetechnik), Jens Hellmann (Hellmann Tiefbau), Peter Franke (Hotel zum Stern Werben), Sven Minetzke (LKW-Teile24 GmbH), René Choschzick (ZickProduction), Kathrin Knothe (NEGUS), Mathias Schneller (ASSTRANS GmbH), Reiner Naumburger (Planungsbüro Manau), Nick Liebegall (Stuckateur), Jörg Striemann (Tief und Straßenbau), Volker Eckstorff (Ströbitzer Waschpark), Michael Rosenberger (Rosenberger Montagen), Torsten-Frank Noack (Gth-beton Gmbh & Co. KG), Günter Knothe (Hämatologische/Onkologische Praxis mit Tagesklinik in Cottbus), Ronald Krüger (Naturheilpraxis Insula), Thomas Merker (Auto Merker), Jürgen Wirth (Zahnarzt), Maik Krannig (Rad & Reifen Maik Krannig), Jean-Paul Hinz (Addmedia), Frank Jannack (Inseja), Detlef Richter (RK-Cool Gmbh), Tino Kamenz (MLP), Thomas Bauch (Sanitätshaus Bauch), Sigurd Höntsch (Immobilien Ruhland), Roman Meier (LWGA Cottbus GmbH), Sigurd Richter (Finanzplanung), Dr. Matthias Hoffmann (Ärztlicher Psychotherapeut), Volker Meinhardt (Postbank Immobilien), Marika Berger (Kindertanzakademie), Ingo Koßmagk (Infrarot Vertrieb), Karsten Reimann (Ingenieurbüro), Frank Noack (Spezialtiefbau) ... das war noch längst nicht alles... sehen Sie hier alle Fürsprecher...